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Trinkwassergebühr

Die Berechnung der Trinkwassergebühr wird jährlich aufgrund des Zählerstandes durchgeführt.

Die Wasserzähler müssen von einem Hydrauliker fachgerecht eingebaut werden.

Die Zählernummer muss dem Steueramt mitgeteilt werden, welches dafür sorgt, dass die Zähler plombiert werden.

Derzeit geltende Gebühren (Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 372 vom 19.12.2024):


Tabelle


 

Zuständig