Die Werbesteuer ist für Werbung in der Öffentlichkeit geschuldet.
Als Werbemittel gelten:
- Schilder, Betriebszeichen, Werbetafeln, Plakate, Reklamebänder, Leuchtschriften, Hinweisschilder, Werbung auf Autos usw. , sowie Werbung auf Baustellen.
Für nähere Informationen zu Tarifen, Berechnung und Einzahlung der Steuer sowie für eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde.
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