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Trinkwassergebühr

Die Berechnung der Trinkwassergebühr wird jährlich aufgrund des Zählerstandes durchgeführt.

Die Wasserzähler müssen von einem Hydrauliker fachgerecht eingebaut werden.

Die Zählernummer muss dem Steueramt mitgeteilt werden, welches dafür sorgt, dass die Zähler plombiert werden.

Derzeit geltende Gebühren für das Jahr 2021 (Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 375 vom 18.12.2020):


Tabelle

GEbühren

 

Zuständig