Die Berechnung der Abwassergebühr wird aufgrund des verbrauchten Trinkwassers durchgeführt.
Ist in einem Haushalt kein Wasserzähler eingebaut (Privatwasser), so wird die Abwassergebühr nach EGW berechnet, das heißt nach Personen die laut Meldeamt in diesem Haushalt den Wohnsitz haben. Pro Person werden 70 m³ Abwasser berechnet (Beschluss der Landesregierung Nr. 3273 vom 4. September 2000).
Gebühr:
Die geltende Abwassergebühr für das Jahr 2021 beträgt € 1,360 / m³ (zuzüglich 10 % MwSt ) (Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 376 vom 18.12.2020).