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Neue Beträge Sekretariatsgebühren für Akte und Leistungen in den Bereichen des privaten Bauwesens und der Urbanistik

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Ab dem 1. Januar 2021 sind in den Bereichen des privaten Bauwesens und der Urbanistik neue Beträge der Sekretariatsgebühren in Kraft

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01.01.2021