Sie befinden sich hier:

Aufenthaltsabgabe

Die Aufenthaltsabgabe ist für Wohneinheiten zu entrichten, welche von Personen, die nicht in der Gemeinde ansässig sind zu touristischen Zwecken genutzt werden. 

Diese Wohneinheiten sind bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres in der Gemeinde zu melden.

Für nähere Informationen zu Tarifen, Berechung und Einzahlung sowie eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde.

Weitere Informationen zum Thema "Aufenthaltsabgabe"

 

Zuständig